AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internethandel (AGB Internet)
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Summary Seven Healthcare Consulting GmbH und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen.
(2) Nach Eingabe Ihrer Daten und dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung aber auch telefonisch oder per Telefax abgeben. Die unverzüglich per E-Mail bzw. per Telefax erfolgende Zugangsbestätigung Ihrer Bestellung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
(3) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.
§ 3 Kundeninformation: Speicherung Ihrer Bestelldaten
Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z.B. Art des Produkts, Preis etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden-Login-Bereich (Mein Konto) zugreifen, sofern Sie ein Kundenkonto angelegt haben.
§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 6 Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche
Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängel der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ebenfalls ausgenommen ist Ihr Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
§ 8 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen (AGB Beratung)
Struktur
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beauftragung bilden zusammen mit dem Anschreiben, der geltenden Leistungsbeschreibung oder dem Angebot und etwaigen Anhängen die vertragliche Grundlage für die Erbringung von Dienstleistungen durch die Summary Seven Healthcare Consulting GmbH für den Kunden.
- Für die Zwecke dieser Mandatsvereinbarung bezeichnet „Vertragspartei“ entweder die Summary Seven Healthcare Consulting GmbH oder den Kunden.
- Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den Bestimmungen dieser Auftragsvereinbarung gilt (sofern nicht anders vereinbart) die folgende Rangfolge: (a) die Ausschreibung, (b) die geltenden Spezifikationen/das Angebot und etwaige Anhänge dazu (einschließlich der Vergütungsvereinbarung, falls zutreffend), (c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und (d) die übrigen Anhänge zu dieser Mandatsvereinbarung.
Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge und Aufträge über Beratungsleistungen, die der Summary Seven Healthcare Consulting GmbH, Bernhard-Ernst-Straße 12, 48155 Münster (nachfolgend „S7“ genannt) von ihrem Auftraggeber übertragen wurden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Bei den mit S7 abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Umfang des Auftrages beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht.
Definitionen
- Begriffe, die kursiv hervorgehoben, aber nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind, haben die in dem Anschreiben oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung/dem jeweiligen Angebot angegebene Bedeutung. Darüber hinaus gelten die folgenden Definitionen:
(a) Arbeitsergebnisse: alle Beratungsleistungen, Mitteilungen, Informationen, Technologien oder sonstigen Inhalte, die von Summary Seven Healthcare Consulting GmbH in Erfüllung dieses Auftragsvertrags bereitgestellt werden.
(b) Bericht: ein Arbeitsergebnis (oder ein Teil davon), das auf S7-Briefpapier, unter der Marke Summary Seven Healthcare Consulting GmbH (S7) oder anderweitig als von oder in Zusammenarbeit mit S7 erstellt erkennbar ist.
(c) S7-Mitglied: ein Mitgliedsunternehmen des S7-Netzwerks und jedes Unternehmen, das auf der Grundlage einer Vereinbarung mit einem Mitgliedsunternehmen des S7-Netzwerks unter einer einzigen Marke tätig ist.
(d) S7-Personen: Subunternehmer, Mitglieder, Gesellschafter, Direktoren, Partner oder Mitarbeiter von S7 oder einem anderen S7-Mitglied.
(e) Interne Supportleistungen: Von S7 genutzte interne Supportleistungen, insbesondere: (a) administrative Büro-Supportleistungen; (b) Unterstützung in den Bereichen Buchhaltung und Rechnungsstellung, (c) Netzwerkkoordination, (d) IT-Funktionen wie z. B. Geschäftsanwendungen, Systemmanagement und Datensicherheit, Speicherung und Wiederherstellung, (e) Überprüfung auf Interessenkonflikte, Risikomanagement und Qualitätskontrollen sowie (f) für statistische Zwecke (Benchmarking).
(f) Kundeninformationen: Informationen, die S7 vom Kunden/Auftraggeber oder von einem Dritten in dessen Auftrag erhalten hat.
(g) Personenbezogene Daten: Kundeninformationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen beziehen.
(h) Textform: bezieht sich auf § 126b BGB und bedeutet eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail).
(i) Support-Dienstleister: externe Dienstleister von S7 und anderen S7-Mitgliedern sowie deren jeweilige Subunternehmer.
(j) Verbundenes Unternehmen: ein Unternehmen, das mit dem Kunden/Auftraggeber im Sinne von § 15 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) verbunden ist.
Erbringung von Dienstleistungen
- Die Dienstleistungen werden von Summary Seven Healthcare Consulting GmbH (S7) mit angemessener Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.
- S7 ist berechtigt, einen Teil der Dienstleistungen an ein oder mehrere S7-Mitglieder oder andere Dritte, die direkt mit dem Kunden/Auftraggeber Kontakt aufnehmen können, weiterzugeben. Die Verantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen gegenüber dem Kunden liegt ausschließlich bei S7.
- S7 handelt als unabhängiger Auftragnehmer und nicht als Angestellter, Vertreter oder Gesellschafter des Kunden. Der Kunde ist allein verantwortlich für Managemententscheidungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und die Entscheidung darüber, inwieweit die Dienstleistungen für seine Zwecke geeignet sind. Der Kunde benennt S7 qualifizierte Ansprechpartner für die Unterstützung der Dienstleistungen sowie für die Nutzung und Umsetzung der Dienstleistungen und Arbeitsergebnisse.
- Der Kunde verpflichtet sich, S7 unverzüglich die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Kundeninformationen, Ressourcen und Unterstützung (einschließlich Zugang zu Dokumentationen, Systemen, Räumlichkeiten und Personen) zur Verfügung zu stellen (oder durch Dritte bereitstellen zu lassen).
- Die Kundeninformationen müssen korrekt und vollständig sein. S7 stützt sich auf die Kundeninformationen und ist, sofern nicht anders mit S7 vereinbart, nicht für die Überprüfung ihrer Richtigkeit verantwortlich. Die Bereitstellung von Kundeninformationen (einschließlich personenbezogener Daten), Ressourcen und Unterstützung für S7 erfolgt in Übereinstimmung mit geltendem Recht und verletzt keine Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter.
Ergebnisse
- Alle Arbeitsergebnisse sind für die Verwendung durch den Kunden gemäß der geltenden Leistungsbeschreibung/dem geltenden Angebot bestimmt, auf deren Grundlage sie bereitgestellt wurden.
- Soweit S7 im Rahmen der Auftragsabwicklung verpflichtet ist, die Ergebnisse schriftlich vorzulegen, ist allein die schriftliche Darstellung maßgebend. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind mündliche Äußerungen und Auskünfte von S7 nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, sich auf den Entwurf eines Arbeitsergebnisses zu verlassen. S7 ist nicht verpflichtet, ein endgültiges Arbeitsergebnis aufgrund von Umständen oder Ereignissen zu aktualisieren, die S7 erst nach Lieferung des Arbeitsergebnisses bekannt werden oder eintreten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder S7 ist aufgrund der Art der erbrachten Leistungen dazu verpflichtet. - Sofern in einer Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, Berichte (oder Teile oder Zusammenfassungen davon) offenzulegen oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen auf S7 oder andere S7-Mitglieder oder S7-Mitarbeiter Bezug zu nehmen, es sei denn
(a) an die verbundenen Unternehmen, die Rechtsanwälte und professionellen Berater des Kunden und die verbundenen Unternehmen, wenn diese den Bericht vorbehaltlich dieses Offenlegungsverbots ausschließlich zur Beratung des Kunden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verwenden;
(b) soweit der Kunde gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist (wovon er S7 unverzüglich, soweit zulässig, zu unterrichten hat); oder
(c) gegenüber anderen Personen oder Unternehmen (mit vorheriger Zustimmung von S7 in Textform), die den Bericht nur im Rahmen der erteilten Zustimmung verwenden dürfen.
Soweit der Kunde einen Bericht (oder Teile davon) offenlegt, ist es ihm dennoch nicht gestattet, Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen am Bericht vorzunehmen. Der Kunde bleibt verpflichtet, den Dritten, dem er den Bericht offenlegt, darauf hinzuweisen, dass er sich ohne vorherige Zustimmung von S7 in Textform nicht auf den Bericht für irgendeinen Zweck berufen darf. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen hindern die Bestimmungen dieser Ziffer 12 den Kunden nicht daran, Arbeitsergebnisse, die keinen Bericht darstellen, im Rahmen der Kommunikation mit Dritten zu verwenden, sofern: (i) kein Hinweis auf die Beteiligung von S7 oder einem anderen S7-Mitglied an der Erstellung dieser Arbeitsergebnisse erfolgt und (ii) der Kunde die alleinige Verantwortung für diese Verwendung und Kommunikation übernimmt.
Haftungsbeschränkung
- (a) S7 haftet für Schäden oder Aufwendungsersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die eine Haftung des Herstellers gemäß § 1 ProdHaftG begründen.
(b) S7 haftet für sonstige Schäden ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen. S7 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch arglistiges Verhalten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von S7 auf den Betrag des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Vertragsparteien vereinbaren für den jeweiligen Kundenvertrag gesondert die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens unter Berücksichtigung der Haftungsrisiken, die sich aus dem jeweiligen Mandatsvertrag ergeben. All dies gilt auch, wenn die Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Kunden begründet ist; in diesem Fall findet § 334 BGB Anwendung. Ist in der jeweiligen Mandatsvereinbarung keine Haftungsbegrenzung vereinbart, haftet S7 für alle möglichen Ansprüche aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung insgesamt einmalig bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung.
(c) Wenn berechtigte Ansprüche, die der Haftungsbeschränkung von S7 unterliegen, vom Kunden und/oder einem oder mehreren Dritten, die sich auf diese Kundenvereinbarung berufen können, gegen S7 geltend gemacht werden, gilt die vereinbarte Haftungshöhe gemäß § 428 des Bürgerlichen Gesetzbuches für alle – einschließlich künftiger Anspruchsteller – nur einmal. Dementsprechend kann S7 Zahlungen an den Kunden mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber allen Gläubigern leisten. Übersteigt die Summe aller Ansprüche (einschließlich künftiger Ansprüche), auf die die Bestimmungen dieses Abschnitts „Haftungsbeschränkung” Anwendung finden, den vereinbarten Haftungsbetrag, so obliegt die Aufteilung dieses vereinbarten Haftungsbetrags dem Kunden und allen anderen Anspruchstellern. - Der Anspruch erlischt, wenn innerhalb von sechs Monaten nach schriftlicher Ablehnung der Entschädigung keine Klage erhoben wird, sofern der Kunde über diese Folge informiert wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers gemäß § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Der Kunde (und andere, für die auf der Grundlage dieser Auftragsvereinbarung Dienstleistungen erbracht werden) ist nicht berechtigt, vertragliche Ansprüche oder Verfahren im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder allgemein auf der Grundlage dieser Auftragsvereinbarung gegen andere S7-Mitglieder oder S7-Personen geltend zu machen oder einzuleiten. Der Kunde verpflichtet sich, vertragliche Ansprüche ausschließlich gegen S7 geltend zu machen oder Verfahren nur gegen S7 einzuleiten.
Keine Verantwortung gegenüber Dritten
- Sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, ist S7 ausschließlich gegenüber dem Kunden für die Erbringung der Dienstleistungen verantwortlich. Die Dienstleistungen berücksichtigen daher nicht die Interessen Dritter (einschließlich der in Abschnitt 12 definierten Empfänger), sind entsprechend nicht als Grundlage für Entscheidungen Dritter gedacht, und Dritte können aus diesem Auftragsvertrag keine Rechte ableiten oder anderweitig davon profitieren. Wenn ein Arbeitsergebnis direkt oder indirekt vom Kunden (oder auf Veranlassung des Kunden) an Dritte weitergegeben wird (einschließlich zulässiger Weitergaben gemäß Ziffer 12), verpflichtet sich der Kunde, S7 und die anderen S7-Mitglieder zu informieren, und die S7-Personen stellen S7 von allen Ansprüchen und Verpflichtungen Dritter, Schäden, Kosten (einschließlich der Arbeitszeit der S7-Mitarbeiter) und Aufwendungen (einschließlich angemessener externer und interner Rechtskosten) frei, die sich aus einer solchen Weitergabe ergeben. Diese Verpflichtung besteht nicht, soweit S7 ausdrücklich in Textform zugestimmt hat, dass der Dritte sich auf das Arbeitsergebnis verlassen darf.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Jede Vertragspartei behält ihre Rechte an ihrem bestehenden geistigen Eigentum. Sofern in den geltenden Leistungsbeschreibungen nichts anderes vorgesehen ist, bleiben das im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von S7 entwickelte geistige Eigentum und die erstellten Arbeitsunterlagen (mit Ausnahme der darin enthaltenen Kundeninformationen) Eigentum von S7.
Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit
- Sofern in dieser Auftragsvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, ist keine der Parteien berechtigt, Informationen offenzulegen, die von der anderen Partei bereitgestellt wurden oder in deren Namen verfügbar gemacht wurden und die vernünftigerweise als vertraulich zu behandeln sind (im Falle von S7 einschließlich Kundeninformationen). Die Parteien sind jedoch berechtigt, solche Informationen offenzulegen, soweit:
(a) sie ohne Verletzung dieser Mandatsvereinbarung öffentlich bekannt geworden sind oder werden;
(b) der Empfänger sie nach Abschluss dieser Mandatsvereinbarung von einem Dritten erhalten hat, der nach Kenntnis des Empfängers gegenüber der offenlegenden Partei hinsichtlich dieser Informationen keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt;
(c) dem Empfänger zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder danach unabhängig entwickelt wurden;
(d) soweit dies zur Durchsetzung der Rechte des Empfängers aus dieser Mandatsvereinbarung erforderlich ist; oder
(e) gesetzlich vorgeschrieben ist. - Die Parteien können Informationen auch per E-Mail austauschen. Die Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail birgt das Risiko, dass diese Nachricht von einem unbefugten Dritten abgefangen und ihr Inhalt offengelegt wird. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die E-Mail-Kommunikation zu verschlüsseln oder eine Verschlüsselung oder andere Lösungen für den sicheren Datenaustausch zu verlangen. In Kenntnis der mit unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation verbundenen Risiken erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass S7 auch mit dem Kunden oder mit Dritten, die an der Erbringung von Dienstleistungen beteiligt sind, über unverschlüsselte E-Mails kommunizieren kann, einschließlich der darin enthaltenen Informationen und Dokumente.
- S7 nutzt andere S7-Mitglieder, S7-Mitarbeiter und Support-Dienstleister, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen sowie für die Erbringung interner Support-Dienstleistungen Zugang zu Kundendaten haben können. S7 übernimmt die Verantwortung für jede Nutzung oder Offenlegung von Kundendaten durch andere S7-Mitglieder, S7-Mitarbeiter oder Support-Dienstleister in demselben Umfang, als hätte S7 selbst gehandelt.
- S7, andere S7-Mitglieder, S7-Personen und ihre Support-Dienstleister sind berechtigt, Kundeninformationen, einschließlich personenbezogener Daten, in den verschiedenen Rechtsordnungen, in denen sie tätig sind, zu verarbeiten. Kundeninformationen, einschließlich aller personenbezogenen Daten, werden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen verarbeitet, und es werden geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ihrem Schutz getroffen. Die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Mitgliedern des S7-Netzwerks unterliegt einer vertraglichen Vereinbarung zwischen S7 und dem verbundenen S7-Mitglied. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch S7 finden Sie unter www.summaryseven.de.
- Als professionelles Beratungsunternehmen ist S7 verpflichtet, nach eigenem Ermessen die Zwecke und Mittel der Verarbeitung aller personenbezogenen Daten im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen festzulegen. Sofern nicht anders angegeben, handelt S7 bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder anderen geltenden Datenschutzgesetzen unterliegen, als unabhängiger Verantwortlicher und nicht als Auftragsverarbeiter, der an Weisungen gebunden ist, oder als gemeinsamer Verantwortlicher mit dem Kunden. Für Dienstleistungen, bei denen S7 als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Kunden handelt, vereinbaren die Vertragsparteien geeignete Regelungen zur Auftragsverarbeitung.
- Wenn der Kunde verlangt, dass S7 auf die Systeme oder Geräte des Kunden oder eines Dritten zugreift oder diese nutzt, ist S7 nicht für die Vertraulichkeit, Sicherheit oder Datenschutzkontrollen dieser Systeme oder Geräte oder für deren Leistung oder die Einhaltung der Anforderungen des Kunden oder geltender Gesetze verantwortlich.
- Um die Erbringung der Dienstleistungen zu erleichtern, kann S7 den Mitarbeitern des Kunden oder Dritten, die im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden handeln, Zugang zu technologiegestützten Tools und Plattformen für die Zusammenarbeit gewähren oder diese anderweitig zur Verfügung stellen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Bedingungen für die Nutzung dieser Tools und Plattformen durch alle diese Personen liegt beim Kunden.
Einhaltung von Vorschriften
- Bei der Ausübung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten aus diesem Auftragsvertrag haben S7 und der Kunde alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Bereich Bestechung und Korruption einzuhalten.
Vergütung
- Die Vergütungspflicht des Kunden umfasst die Zahlung der Vergütung von S7 und bestimmter Aufwendungen für die Dienstleistungen gemäß den geltenden Arbeitsbedingungen/dem Angebot und etwaigen Anhängen dazu. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, S7 alle sonstigen angemessenen Aufwendungen zu erstatten, die S7 im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind. Die Vergütung von S7 versteht sich zuzüglich aller Steuern oder ähnlicher Aufwendungen oder Abgaben, Gebühren oder Entgelte, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen anfallen und vom Kunden zu tragen sind (mit Ausnahme der allgemeinen Einkommensbesteuerung). S7 kann angemessene Vorauszahlungen auf die Vergütung und die Erstattung von Aufwendungen verlangen und die Lieferung der Arbeitsergebnisse von der vollständigen Erfüllung der Forderungen von S7 abhängig machen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist, ist die Vergütung sofort nach Erhalt der Rechnung von S7 fällig.
- S7 hat Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, soweit Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von S7 liegen (einschließlich Handlungen oder Unterlassungen des Kunden), S7 daran hindern, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen zu erbringen, oder wenn der Kunde S7 mit der Durchführung zusätzlicher Aufgaben betraut.
- Soweit S7 gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen oder sonstigen hoheitlichen Anordnung verpflichtet ist, Informationen als Beweismittel oder Personal als Zeugen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder dieser Mandatsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, ist der Kunde verpflichtet, S7 die dadurch entstandenen Zeitaufwendungen und Kosten (einschließlich externer und interner Rechtskosten) zu erstatten, sofern S7 nicht selbst Partei des Verfahrens oder Gegenstand der Untersuchung ist oder S7 nicht von staatlichen Behörden entschädigt wird.
Höhere Gewalt
- Keine der Parteien haftet für Verstöße gegen diese Mandatsvereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle der betreffenden Partei liegen („höhere Gewalt“).
Laufzeit und Kündigung
- Die Bestimmungen dieser Mandatsvereinbarung gelten für alle Leistungen dieser Mandatsvereinbarung (einschließlich derjenigen, die vor Unterzeichnung dieser Mandatsvereinbarung oder der entsprechenden Leistungsbeschreibung/des Angebots erbracht wurden), unabhängig vom Zeitpunkt der Ausführung.
- Dieser Mandatsvertrag endet mit der Beendigung der Dienstleistungen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Mandatsvertrag oder eine bestimmte Dienstleistung in Textform mit einer Frist von 90 Tagen zu kündigen. Darüber hinaus ist S7 berechtigt, diesen Mandatsvertrag oder eine bestimmte Dienstleistung in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn S7 zu der begründeten Auffassung gelangt, dass es die Dienstleistungen nicht mehr in Übereinstimmung mit geltendem Recht oder beruflichen Verpflichtungen erbringen kann. Die §§ 626 und 627 BGB bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, S7 bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen zu vergüten sowie alle S7 bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder Beendigung dieses Mandatsvertrags entstandenen Aufwendungen und Auslagen sowie die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Honorare zu erstatten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Für diesen Mandatsvertrag und alle außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus diesem Mandatsvertrag oder den Dienstleistungen ergeben, gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mandatsvertrag oder den Dienstleistungen ist München, Deutschland, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. S7 ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teilzunehmen.
Sonstiges
- Diese Mandatsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Leistungen und sonstigen Angelegenheiten dar, die durch diese Mandatsvereinbarung geregelt werden, und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Zusicherungen in diesem Zusammenhang, einschließlich zuvor geschlossener Vertraulichkeitsvereinbarungen.
- Diese Mandatsvereinbarung (sowie Änderungen daran) muss in Textform vorliegen.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass S7 und die anderen S7-Mitglieder im Namen anderer Kunden, einschließlich der Wettbewerber des Kunden, handeln dürfen.
- Eine Abtretung oder Übertragung der Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus dieser Mandatsvereinbarung ist nicht zulässig. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, ist eine Aufrechnung gegen die Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche von S7 nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mandatsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anderweitig undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- Keine der Parteien ist berechtigt, den Namen, das Logo oder die Marke der anderen Partei ohne deren vorherige Zustimmung in Textform zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen. Abweichend davon ist S7 berechtigt, den Namen des Kunden im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen öffentlich zu nennen oder den Kunden in anderer Weise zu nennen (z. B. als Referenz).
- S7-Mitglieder und S7-Personen sind berechtigt, sich auf die Einschränkungen in den Abschnitten 13 bis 15 und die Bestimmungen der Abschnitte 16, 21 und 36 zu berufen.